Angeklagter im Gerichtssaal beim Prozess zur Amokfahrt in Trier

Plädoyers gehalten

Amok-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Angeklagten

Stand

Der Prozess um die Amokfahrt in Trier nähert sich dem Urteil: Am Freitagvormittag wurden die ersten Plädoyers gehalten.

Erster an der Reihe war Oberstaatsanwalt Eric Samel. Er forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und die besondere Schwere der Schuld. Außerdem solle der Angeklagte in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Staatsanwalt: Angeklagter war eindeutig Fahrer des Autos

Es gebe keinen Zweifel, dass der Angeklagte aufgrund von Zeugenaussagen der Fahrer des Fahrzeuges über die gesamte Dauer der Strecke war, so Samel. Es gebe eine Fülle an Beweismitteln, die die Fahrt nachweisen.

Die Vernehmung des Angeklagten habe gezeigt, dass die Tat nicht spontan war. Der Angeklagte habe sein "Auto als Waffe" eingesetzt, um "gezielt Jagd auf Passanten" zu machen, sagte Samel. Das Ziel sei "maximale Zerstörung" gewesen: Er habe die ganze Breite der Fußgängerzone genutzt, um mit seinem Geländewagen in hohem Tempo möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

Die Opfer hätten "nicht einen Hauch der Chance" gehabt. Er habe unermessliches Leid angerichtet.

Oberstaatsanwalt Eric Samel im Prozess um die Amokfahrt in Trier
Oberstaatsanwalt Eric Samel forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und die besondere Schwere der Schuld.

"Es mutet an wie in einem schlechten Horrorfilm."

Auch Opfer-Anwalt fordert lebenslange Haft

Roderich Schmitz vertritt eine Nebenklägerin, die bei der Amokfahrt ihren Mann und ihr Baby verloren hat. Sie selbst und ihr Sohn mussten die Tat mit ansehen. Das Kind leide seit der Tat an massiven Schlafstörungen, die Mutter befinde sich immer noch in psychiatrischer Behandlung. Auch Anwalt Schmitz hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert - mit besonderer Schwere der Schuld.

"Der Angeklagte sollte dahin, wohin er hingehört: ins Gefängnis."

Der Mann dürfe der Gesellschaft nicht mehr begegnen, so der Anwalt. Durch eine besondere Schwere der Schuld wird die Haftsstrafe verlängert. Eine lebenslange Freiheitsstrafe endet in der Regel nach 15 Jahren.

Rechtsanwalt Andreas Ammer vertritt einen Polizisten, der bei der Tat schwer verletzt wurde und jetzt in einem Pflegeheim betreut wird. Ammer betonte, wie wichtig die Nebenklage sei, um den Opfern der Amokfahrt eine Stimme zu geben.

"Die Unbefangenheit und das Sicherheitsgefühl vieler Menschen in Trier wurde durch diese Tat genommen."

Urteil im Amok-Prozess wohl Mitte August

Kommende Woche Donnerstag werden weitere Nebenkläger ihre Plädoyers halten, am 11. August die beiden Verteidiger des Angeklagten. Insgesamt gibt es in dem Prozess 15 Nebenkläger. Das Urteil wird wohl am 16. August fallen.

Hunderte Zeugen wurden im Landgericht Trier gehört

Der Prozess gegen den 52-jährigen Mann aus Trier-Zewen läuft seit August vergangenen Jahres. Hunderte Zeugen wurden gehört, darunter viele Augenzeugen der Amokfahrt, Polizisten und Bekannte des Angeklagten.

Gutachter: Angeklagter vermindert schuldfähig

Ende Juni hatte der psychiatrische Gutachter ausgesagt und den Angeklagten als vermindert schuldfähig bezeichnet. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie. Bei dem gelernten Elektroinstallateur sei ein bizarrer Wahn festzustellen.

Urteil im Amok-Prozess wohl noch im Sommer

Sollte das Gericht in seinem Urteil dem psychiatrischen Gutachter folgen, wird der Angeklagte zunächst in eine psychiatrische Einrichtung für Straftäter kommen.

Der Angeklagte soll im Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone fünf Menschen überfahren und getötet haben. Viele Weitere wurden verletzt.

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