Die vier Kandidaten und die Kandidatin für die OB-Wahl in Ulm stellen sich den Fragen des SWR Studios. (v.l.n.r.) Thomas Treutler (parteilos), Lena Christin Schwelling (Grüne), Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU), Martin Ansbacher (SPD) und Daniel Langhans (parteilos).

Kein Einfluss auf Stichwahl am Sonntag

Ulmer Oberbürgermeisterwahl: Langhans erhebt Einspruch

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Maja Nötzel
SWR-Aktuell Redakteurin Maja Nötzel

Gegen die Ulmer Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember ist Einspruch eingelegt worden. Dieser hat jedoch keinen Einfluss auf die Stichwahl am Sonntag, teilte das Regierungspräsidium Tübingen mit.

Daniel Langhans, einer der Kandidaten um das Amt des Oberbürgermeisters, hat beim Regierungspräsidium Einspruch gegen die Wahl vom 3. Dezember erhoben. Das teilte er am Dienstagnachmittag mit. Er habe die "Verletzung" seiner "Rechte geltend" gemacht, "insbesondere des Rechtes, dass die Öffentlichkeit über die prozentuale Zuweisung meines Stimmenanteils bei der OB-Wahl wahrheitsgemäß informiert wird", schreibt der Kandidat, der in der Querdenker-Szene aktiv ist und am Dienstag wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Ravensburg verurteilt wurde.

Seiner Ansicht nach liegen "konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Stimmen-Auszählung durch das offizielle Wahlergebnis nicht zutreffend wiedergegeben wurde."

Bei der Ulmer Oberbürgermeisterwahl am 3. Dezember hatte keiner der Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Stimmen holen können. Am kommenden Sonntag, 17. Dezember, wird es zwischen Amtsinhaber Gunter Czisch (CDU) und Martin Ansbacher (SPD) eine Stichwahl geben.

Einspruch gegen die Ulmer Oberbürgermeisterwahl

"Bislang macht er Zweifel an dem festgestellten Wahlergebnis geltend", sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums, ohne den Namen des Kandidaten zu nennen. Inzwischen hat Langhans mitgeteilt, dass er Einspruch erhoben hat. Das Regierungspräsidium werde die Zulässigkeit und die Begründung des Einspruchs prüfen. Ein Ergebnis wird es dieses Jahr aber nicht mehr geben.

In diesem Jahr ist mit einer Entscheidung nicht mehr zu rechnen.   

Die Stichwahl am kommenden Sonntag ist von dem Einspruch zunächst nicht betroffen. Sie wird wie geplant durchgeführt. Allerdings ist der Ausgang vom Ergebnis des Einspruchs abhängig. Falls die erste Wahl für ungültig erklärt wird, ist die Stichwahl gegenstandslos und es findet dann eine Wiederholungs- oder Neuwahl statt.

Zwingende Voraussetzung für eine Wahlaufhebung ist jedoch, dass das Wahlergebnis ohne den Fehler möglicherweise anders ausgefallen wäre.

Wann könnte es eine Neuwahl geben?

Kann die OB-Wahl in Ulm durch den Einspruch für ungültig erklärt werden? Ja, wenn durch den Einspruch Fehler bei der Wahl aufgedeckt werden. Das Regierungspräsidium sagt dazu unter anderem: "Zwingende Voraussetzung für eine Wahlaufhebung ist, dass das Wahlergebnis ohne den Fehler möglicherweise anders ausgefallen wäre", so die Sprecherin. Langhans erhielt bei der Wahl am 3. Dezember 2,62 Prozent.

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